INFO - Smartwatches und Smartphones
Liebe Eltern,
Kinder und Jugendliche besitzen heute immer häufiger eine Smartwatch als Alternative zum Smartphone. Die kinderfreundlichen Modelle sollen viele Vorteile bieten: leichte Bedienung, einfache Kontaktmöglichkeit, geringe Risiken.
An Schulen jedoch bringen diese interaktiven Uhren einige Probleme mit sich:
- Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten verschickt und erhalten werden.
- Interaktive Uhren haben unter anderem eine Foto -und Videofunktion sowie Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Uhren überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto -und Filmaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
- Smartwatches können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches, die über eine verbotene Abhörfunktion verfügen, dem Schüler sofort abzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de.
(Uhren mit so genannter Babyphone - One-way -conversation- oder Monitor- Funktion sind in Deutschland verboten, weil das Mikrofon in der Uhr per App aktiviert werden kann, ohne dass die Beteiligten das mit bekommen.)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass internet-und telefonfähige Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind, der Verwendung eines Smartphones entsprechen. Daher gilt das laut Hausordnung der Schule untersagte Mitbringen und Verwenden von Smartphones ebenso für diese Art von Uhren. Wir bitten Sie, dies Ihrem Kind mitzuteilen, und zu Hause mit ihm über den Gebrauch dieser Uhren zu sprechen. Auf der Internetseite https://www.schau-hin.info finden Sie weitere interessante
Informationen zum Thema „Smartwatch“ und zum Umgang mit Medien allgemein. Nun gibt es Kinder - Smartwatches, welche einen Schulmodus besitzen, damit Kinder in der Schulzeit nicht von der Uhr abgelenkt werden oder telefonieren.
Der Schulmodus wird über die Eltern -App eingerichtet und gesteuert. Es werden Uhrzeiten und Tage festgelegt, beispielsweise Montag bis Freitag von 07.30 bis 14:30 Uhr. In dieser Zeit kann das Kind ausschließlich die Uhrzeit ablesen. Sie als Eltern sind dafür verantwortlich, den Schulmodus für die entsprechende Schulzeit einzustellen. Diese Modelle sind als Uhr während der Schulzeit in unserer Schule zugelassen. Sollten Verstöße erkennbar sein und Zuwiderhandlungen erfolgen, muss das Kind die Uhr abgeben. Sie können diese dann beim Klassenlehrer abholen. Für alle Belange Dritter treten Sie alleinhaftend als Erziehungsberechtigte/r ein. Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind die Nutzung dieser Uhren. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Kaui