Laut § 6 der Thüringer Schulordnung ist es möglich, Schüler aus „gesundheitlichen Gründen“ vom Unterricht zu befreien. Dies erfordert laut Absatz 1 einen schriftlichen Antrag der Eltern, die Entscheidung sowie ggf. damit verbundene Auflagen obliegen jedoch der Schule.
Über eine einzelne Stunde entscheidet der Fachlehrer, bei mehreren an einem Tag aufeinanderfolgenden Stunden ist der Klassenlehrer zuständig und zeitlich begrenzte Befreiungen für ein einzelnes Fach (z. B. Sport oder Schwimmen) ohne ärztliches Attest prüft die Schulleitung. Bitte beachten Sie die entsprechenden Adressaten bei Ihrer Antragstellung.