Information an die Eltern zu den Hortgebührenbescheiden für das Jahr 2025
Sehr geehrte Eltern,
hiermit informieren wir Sie darüber, dass im Landratsamt die Software für die Bearbeitung der Hortgebühren umgestellt wird. Zukünftig werden die Gebühren auf ein Schuljahr bezogen (Zeitraum vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres).
Dadurch erhalten Sie für das Jahr der Umstellung 2025 zwei gesonderte Bescheide (diese werden nicht zusammen versandt) - einmal für den Zeitraum bis zum 31.07.2025 und einmal für den Zeitraum 01.08.2025 – 31.07.2026. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Bei sich ergebenden Rückfragen sind wir zu den Servicezeiten persönlich sowie auch telefonisch und jederzeit über E-Mail für Sie erreichbar. Besuchen Sie uns doch auf unserer Internetseite unter www.unstrut-hainich-kreis.de. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und auch weitere hilfreiche Informationen zum Thema Hortgebühren.
Wir wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit.
Ihre Sachbearbeiterinnen
Bereich Hortgebühren
Mühlhausen, 09.12.2024