Als „Schuleingangsphase“ werden in Thüringen die ersten beiden Schulbesuchsjahre (Klassenstufe 1 und 2) bezeichnet. In dieser Zeit verzichten wir auf eine Notengebung, die Kinder erhalten ein Zeugnis mit Verbalbeurteilung auf der Basis regelmäßig erhobener Beobachtungen und Lernstandsanalysen.
Eine „verlängerte Schuleingangsphase“ - das Erreichen der Lernziele in 3 Schulbesuchsjahren - ist möglich. Sie gibt Kindern mit besonderen Ausgangslagen die Möglichkeit, in ihrem eigenen Tempo und mit zusätzlicher Förderung die Inhalte der 1. und 2. Klasse zu bearbeiten. Dies geschieht auf Entscheidung der Klassenkonferenz zum Ende des 2. Schulbesuchsjahres oder bereits am Ende des ersten Schulbesuchsjahres auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern.
Ebenso ist es möglich, die Schuleingangsphase auf nur ein Schulbesuchsjahr zu verkürzen, wenn die Leistungen des Kindes dies rechtfertigen. ( ThürSchulG. §5 Abs.1)