Werte Eltern!
Da es immer wieder Irritationen wegen der Versendung von „Aufnahmebescheiden“ auch bei Rückstellungsgesuchen gibt, hier der regulär vorgeschriebene Ablauf (am Beispiel der Schulanfänger 2026):
- Im Mai 2025 haben Sie Ihr Kind an unserer Schule angemeldet. Hier wurden zunächst alle Anmeldungen gesammelt, dann wurde geprüft, ob ausreichend Plätze vorhanden sind.
- Im Oktober 2025 erfolgte die Auswahlentscheidung, Überhänge wurden an die jeweilige Zweitwunschschule weitergeleitet. (Das konnten wir bisher immer erfolgreich vermeiden!)
- Am 30. Januar 2026 wurden an allen Schulen die „Aufnahmebescheide“ versendet.
… Diese Aufnahmebescheide gehen auch an die Eltern der Kinder, welche zurückgestellt werden sollen. Sie sind Voraussetzung für eine Rückstellung (man kann einen Vertrag nur lösen, wenn man ihn zuvor geschlossen hat!)
… der Schulplatz wird mit diesem Bescheid automatisch für das nächste Jahr freigehalten
- Nun prüft die Schulleitung die Voraussetzungen für eine Rückstellung. Zwingend erforderlich ist die schulärztliche Untersuchung mit der entsprechenden Empfehlung, darüber hinaus muss ein formloser Antrag der Eltern vorliegen.
- Die Rückstellungsbescheide werden ab dem 16.02. bis zum 27.02.2026 durch uns versendet.
Die jeweiligen Daten sind uns vorgegeben und werden jährlich in der VVorg (Ablauf des Schuljahres) veröffentlicht.
Maren Kaui
Schulleitung
