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Infos der Vogteischule

Hier haben wir für Sie wichtige Information rund um unsere Schule zusammengestellt. Sollten Sie dennoch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen.

INFO - Schuleingangsphase

Als „Schuleingangsphase“ werden in Thüringen die ersten beiden Schulbesuchsjahre (Klassenstufe 1 und 2) bezeichnet. In dieser Zeit verzichten wir auf eine Notengebung, die Kinder erhalten ein Zeugnis mit Verbalbeurteilung auf der Basis regelmäßig erhobener Beobachtungen und Lernstandsanalysen.
Eine „verlängerte Schuleingangsphase“ - das Erreichen der Lernziele in 3 Schulbesuchsjahren - ist möglich. Sie gibt Kindern mit besonderen Ausgangslagen die Möglichkeit, in ihrem eigenen Tempo und mit zusätzlicher Förderung die Inhalte der 1. und 2. Klasse zu bearbeiten. Dies geschieht auf Entscheidung der Klassenkonferenz zum Ende des 2. Schulbesuchsjahres oder bereits am Ende des ersten Schulbesuchsjahres auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern.
Ebenso ist es möglich, die Schuleingangsphase auf nur ein Schulbesuchsjahr zu verkürzen, wenn die Leistungen des Kindes dies rechtfertigen. ( ThürSchulG. §5 Abs.1)

INFO - Hortgebühren

Information an die Eltern zu den Hortgebührenbescheiden für das Jahr 2025

Sehr geehrte Eltern,

hiermit informieren wir Sie darüber, dass im Landratsamt die Software für die Bearbeitung der Hortgebühren umgestellt wird. Zukünftig werden die Gebühren auf ein Schuljahr bezogen (Zeitraum vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres).

Dadurch erhalten Sie für das Jahr der Umstellung 2025 zwei gesonderte Bescheide (diese werden nicht zusammen versandt) - einmal für den Zeitraum bis zum 31.07.2025 und einmal für den Zeitraum 01.08.2025 – 31.07.2026. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Bei sich ergebenden Rückfragen sind wir zu den Servicezeiten persönlich sowie auch telefonisch und jederzeit über E-Mail für Sie erreichbar. Besuchen Sie uns doch auf unserer Internetseite unter www.unstrut-hainich-kreis.de. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und auch weitere hilfreiche Informationen zum Thema Hortgebühren.

Wir wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit.

Ihre Sachbearbeiterinnen

Bereich Hortgebühren

Mühlhausen, 09.12.2024

INFO - Krankmeldung

Warum muss ich mein Kind telefonisch krankmelden?

Alle Lehrer erfassen jeden Morgen die Anwesenheit der ihnen anvertrauten Kinder. Meldungen erkrankter Kinder werden im Sekretariat nachgefragt und bei nicht erfolgter Abmeldung nachtelefoniert. (Der Maileingang wird dabei nicht lückenlos kontrolliert, so dass es auf diesem Kommunikationsweg zu Verzögerungen kommen kann.) Sollten wir bei unseren Rückrufversuchen niemanden erreichen, behalten wir uns vor, bei Zweifeln am Wohlergehen Ihres Kindes ggf. externe Behörden einzuschalten.

Vogteischule Oberdorla

Oststraße 14
99986 OT Oberdorla
Tel: 03601 750907

Montag - Freitag von 07.30 bis 12.00

 

Förderverein Vogteischule

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Gemeinde Vogtei, Oberdorla

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