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Infos der Vogteischule

Hier haben wir für Sie wichtige Information rund um unsere Schule zusammengestellt. Sollten Sie dennoch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen.

INFO - Befreiung vom Sportunterricht

Laut § 6 der Thüringer Schulordnung ist es möglich, Schüler aus „gesundheitlichen Gründen“ vom Unterricht zu befreien. Dies erfordert laut Absatz 1 einen schriftlichen Antrag der Eltern, die Entscheidung sowie ggf. damit verbundene Auflagen obliegen jedoch der Schule.
Über eine einzelne Stunde entscheidet der Fachlehrer, bei mehreren an einem Tag aufeinanderfolgenden Stunden ist der Klassenlehrer zuständig und zeitlich begrenzte Befreiungen für ein einzelnes Fach (z. B. Sport oder Schwimmen) ohne ärztliches Attest prüft die Schulleitung. Bitte beachten Sie die entsprechenden Adressaten bei Ihrer Antragstellung.

INFO - Kopflausbefall. Was tun?

Hier haben wir für Sie eine Broschüre zum Thema Kopflausbefall

INFO - Smartwatches

Liebe Eltern,

Kinder und Jugendliche besitzen heute immer häufiger eine Smartwatch als Alternative zum Smartphone.

Die kinderfreundlichen Modelle sollen viele Vorteile bieten:

  • leichte Bedienung
  • einfache Kontaktmöglichkeit
  • geringe Risiken

An Schulen jedoch bringen diese interaktiven Uhren einige Probleme mit sich:

  1. Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten verschickt und erhalten werden.
  2. Interaktive Uhren haben unter anderem eine Foto -und Videofunktion sowie Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Uhren überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto -und Filmaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
  3. Smartwatches können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches, die über eine verbotene Abhörfunktion verfügen, dem Schüler sofort  abzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de.
(Uhren mit so genannter Babyphone - One-way -conversation- oder Monitor- Funktion sind in Deutschland verboten, weil das Mikrofon in der Uhr per App aktiviert werden kann, ohne dass die Beteiligten das mitbekommen.)
 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass internet-und telefonfähige Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind, der Verwendung eines Smartphones entsprechen. Daher gilt die laut Hausordnung der Schule untersagte Nutzung von Smartphones ebenso für diese Art von Uhren. Wir bitten Sie, dies Ihrem Kind mitzuteilen, und zu Hause mit ihm über den Gebrauch dieser Uhren zu sprechen. Auf der Internetseite https://www.schau-hin.info finden Sie weitere interessante Informationen zum Thema „Smartwatch“ und zum Umgang mit Medien allgemein.
 
Mit freundlichen Grüßen
Maren Kaui

Vogteischule Oberdorla

Oststraße 14
99986 OT Oberdorla
Tel: 03601 750907

Montag - Freitag von 07.30 bis 12.00

 

Förderverein Vogteischule

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Gemeinde Vogtei, Oberdorla